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Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) stellt Anforderungen an die Finanzinstitute und deren Dienstleister.
Die bisherigen Wartungsverträge, die nur aus einem einzelnen Absatz auf einem Bestellformular bestanden waren nicht DORA-konform und werden daher mit sofortiger Wirkung für alle Neuabschlüsse und mit Wirkung zum 01.01.2025 für Bestandsverträge neu gefasst.
Den Vertragstext des Wartungsvertrags können Sie hier herunterladen: wit_wartungsvertrag.pdf [136 KB]
Anmerkung: Registernummern, LEI etc. finden Sie im Impressum
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