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Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) stellt Anforderungen an die Finanzinstitute und deren Dienstleister.
FÜr die Werstein IT GmbH bedeutet das, dass detailliertere Anforderungen an die Gestaltung der Dienstleistungsverträge umzusetzen sind. Bislang haben wir diese Verträge in erster Linie im Hinblick darauf gestaltet, dass sie für den IT-Verantwortlichen schnell und einfach zu verstehen sind, auch ohne die Rechtsabteilung hinzuziehen zu müssen. Entsprechend bestand ein Wartungsvertrag typischerweise aus einem einzelnen Absatz auf einem Bestellformular und nicht aus einem 20seitigen Vertragswerk zzgl. 10 Seiten AGBs.
Das wird in dieser Form vermutlich nicht haltbar sein. Wir sind auf gutem Weg, alle Verträge DORA-konform auszuarbeiten und haben uns dafür auch bereits fachliche Unterstützung gesichert. Wir sind zuversichtlich, das zum Jahrensende abschließen zu können.
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